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Herzlich Willkommen

auf den Seiten der Kanzlei Menschen und Rechte/ Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Gabriela Lünsmann, Dr. Oliver Tolmein, Dr. Babette Tondorf !

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein hat sich im Juli 2007 mit den Rechtsanwältinnen Gabriela Lünsmann und Dr. Babette Tondorf zur Partnerschaftsgesellschaft Kanzlei Menschen und Rechte zusammengeschlossen. Unsere neu gegründete Kanzlei ist überregional tätig. Bis die Homepage neu gestaltet ist, können Sie sich auf der alten, leicht überarbeiteten Internetpräsenz von Rechtsanwalt Dr. Tolmein über die Arbeit unserer Kanzlei informieren.

Die Schwerpunkte der Kanzlei Menschen und Rechte sind Behindertenrecht, Medizinrecht und Antidiskriminierungsrecht. Diese Rechtsgebiete können wir durch unsere neu gegründete gemeinsame Kanzlei besonders gut und umfassend bearbeiten: Wir betreuen also zum BeispielStrafrechts-Mandate, vor allem, wenn sie einen behinderten- oder medizinrechtlichen Bezug haben (Arztstrafrecht, Hebammenstrafrecht, Nebenklage für behinderte Menschen, Verteidigung von Menschen mit Behinderungen...). Einen wichtigen Schwerpunkt der Kanzlei bilden auch familien- und erbrechtliche Mandate, die Bezüge ins Behinderten-, Medizin- und Antidiskriminierungsrecht haben (Behindertentestamente, Betreuungsrecht, Scheidungs- und Sorgerechtsmandate, Patientenverfügungen). Einen weiteren Schwerpunkt setzen wir im Arbeitsrecht (Schwerbehindertenarbeitsrecht, Arbeitsrecht der medizinischen Berufe, Antidiskriminierungsrecht in Zusammenhang mit dem AGG, Beratung und Schulung von Schwerbehindertenvertrauensleuten, Betriebs- und Personalräten). Wir befassen uns auch mit Schadensersatzrecht, insbesondere bei größeren Personenschäden.

Wenn Sie ein rechtliches Problem haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns anrufen. Sie können uns eine E-Mail schreiben oder Sie können uns einen Brief schreiben oder ein Fax senden. Alle wichtigen Angaben dafür finden Sie unter Kontakt. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Problem zu unseren Schwerpunkten passt: Fragen Sie uns. Wir können Ihnen auf jeden Fall eine kompetente Kollegin oder einen kompetenten Kollegen nennen.

Sie können uns beauftragen, ein Gutachten für Sie zu erstellen, Verhandlungen für Sie führen oder Sie vor Gericht zu vertreten. Außerdem führen wir Schulungen in unseren neuen barrierefreien und großzügigen Kanzleiräumen durch, die wir im September beziehen. Sie können uns auch für Inhouse-Schulungen engagieren.

Diese Webseite wird gegenwärtig neu konzipiert. Deswegen ist sie nicht in allen Punkten auf dem neuesten Stand. Haben Sie bitte etwas Geduld mit uns.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sinnvoll ist zu klagen oder wenn sie wissen wollen, welche anderen Möglichkeiten es gibt, Ihre Interessen durchzusetzen, können Sie sich auch von uns beraten lassen. Auch wenn jemand rechtlich gegen Sie vorgehen will, lassen sich durch frühzeitige anwaltliche Beratung möglicherweise kostspielige und nervenaufreibende Prozesse vermeiden.

Nicht immer kann ein Rechtsstreit auf die Verhandlung vor Gericht begrenzt bleiben. Deswegen entwickle ich mit Ihnen bei Bedarf auch Konzepte, wie Sie sich vor den negativen außergerichtlichen Folgen eines (strafrechtlichen) Verfahrens am besten schützen können. Ich kann mit Ihnen auch besprechen, welche Chancen Sie haben, Ihr rechtliches Anliegen gegebenenfalls in der Öffentlichkeit zu vertreten.

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