Antidiskriminierungsrecht
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, verlangt schon das Grundgesetz und es verbietet auch die Benachteiligung wegen des Geschlechts, der Behinderung, wegen politischer und religiöser Anschauungen, wegen des merkwürdig klingenden Merkmals "Rasse" und wegen Sprache, Heimat und Herkunft. Die Wirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union sieht anders aus. Menschen mit Behinderungen werden aus Gaststätten verwiesen oder können die Bundesbahn nur teilweise nutzen, sie können Fernsehsendungen nicht verstehen, weil sie nicht in Gebärdensprache übersetzt werden oder sie finden den Weg beim Einwohnermeldeamt nicht, weil Markierungen in Braille-Schrift oder akustische Wegweiser fehlen. Andere verlieren ihren Arbeitsplatz oder können beispielsweise nicht Polizist werden, weil sie transsexuell sind oder sie müssen sich in offizielle Unterlagen als Mann oder als Frau eintragen, obwohl sie weder das Eine sind, noch das Andere, sondern Hermaphroditen. Einige bekommen keine Wohnung, weil sie nicht akzentfrei Deutsch sprechen oder schwul bzw. lesbisch sind, oder sie werden nicht befördert, weil sie Frau sind. Juden und Jüdinnen werden immer öfter offen angefeindet und beleidigt. Muslime haben Schwierigkeiten, den Bau von Moscheen genehmigt zu bekommen oder es wird Ihnen verwehrt, ein Kopftuch am Arbeitsplatz zu tragen.
Gleichstellung, Europäische Union und Menschenrechte
Die Benachteiligung von Menschen wegen ihrer jeweiligen besonderen Merkmale ist Alltag in Deutschland - und oft ist es schwierig sich dagegen mit Hilfe der Gerichte zu wehren. Gleichstellung und das Recht auf Anderssein sind im deutschen Recht nicht tief verankert. Richtlinien der EU und Instrumente des internationalen Rechts wie die Konvention gegen die Benachteiligung der Frau geben aber wichtige Impulse und bieten manchmal sogar eine direkte Handhabe um das Recht auf Gleichbehandlung zu erstreiten. Gerade in der rechtlichen Auseinandersetzung um Diskriminierung kommt es darauf an, neben den Instrumenten des nationalen Rechts auch die Europäische Menschenrechtskonvention, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und die Menschenrechtsübereinkommen und -pakte der Vereinten Nationen Blick zu behalten: z.B. die Anti-Folter-Konvention, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung oder den Internationalen Pakt über wirtschaftliches, soziales und kulturelles Recht.
Die Debatte um das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz demonstriert wie langwierig die politischen Auseinandersetzungen sind, die zu einer besseren Rechtsposition gegen Benachteiligungen führen. Sie zeigt aber auch, dass es eine Entwicklung zum Besseren gibt, auch wenn diese eher auf EU-Ebene ihren Ausgangspunkt nimmt.
Strategien gegen Diskriminierung entwickeln
Diskriminierungen können aber nicht nur durch den Gesetzgeber und die Gesetzgeberin beseitig werden. In erster Linie müssen Betroffene und ihre Interessenverbände selbst dagegen angehen, denn sie wissen am Besten, wo sie benachteiligt werden und was erreicht werden muss, damit von einer Gleichbehandlung die Rede sein kann. In diesen Auseinandersetzungen kann Ihnen meine Kanzlei in vielfacher Hinsicht helfen. Wir können überlegen, ob es sinnvoll ist vor Gericht zu ziehen, welche Konsequenzen das haben kann. Im Einzelfall, keineswegs immer, kann es sinnvoll sein, das rechtliche Anliegen auch in die Öffentlichkeit zu tragen. Für Einzelne, die Benachteiligungen erfahren, ist möglicherweise auch der Kontakt zu Verbänden und Interessengruppen wichtig: Sie können materielle Unterstützung leisten, angesichts der erheblichen Belastungen, die ein oftmals monate- oder sogar jahrelanger Rechtsstreit, ist aber auch das Gefühl, Mitstreiter und Mitstreiterinnen zu haben von erheblicher Bedeutung. Auch hier können Sie auf meine Erfahrung setzen: Ich setze auf Zusammenarbeit, das oberste Gebot bleibt aber die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten zu vertreten.