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Behindertenrecht

| Szenarien |

Behindertenrecht ist so vielfältig wie das Leben von Menschen mit Behinderungen. Seit einigen Jahren verändert sich diese Materie, in der es um sozialrechtliche, verfassungsrechtliche, verwaltungsrechtliche, arbeitsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Probleme geht, tiefgreifend.

Von der Fürsorge zum Selbstbestimmungsrecht

Einerseits hat der Umbau des Sozialstaates gerade hier erhebliche, oft nachteilige Folgen für die Betroffenen. Die Veränderungen des Bundessozialhilfegesetzes durch das SGB XII und die Einschränkungen im Leistungsangebot der Krankenkassen sind nur besonders bekannte Beispiele. Andererseits wandelt sich das Recht an vielen Punkten von einem Fürsorgerecht, in dem Behinderten selbst als Adressaten von Behördenentscheidungen nur eine passive Rolle zukommt, zu einem Rechtsgebiet, das Menschen mit Behinderung auch weitreichende eigene Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Das persönliche Budget, wie es das Sozialgesetzbuch IX und das Sozialgesetzbuch XII vorsehen, ist dafür ein Beispiel. Aber auch die neuen Regelungen der Gleichstellungsgesetze auf Länder- und Bundesebene sind Teil dieser Entwicklung.

Querschnitt durch das gesamt Recht

Im Behindertenrecht müssen oftmals Sozialleistungen erstritten werden. Vielfach ist es aber auch wichtig, mit Hilfe des Rechts Barrieren zu beseitigen und gegen Benachteiligungen vorzugehen. Menschen mit Behinderungen, die eigene Assistenten beschäftigen, benötigen Rat, wie sie sich als Arbeitgeber verhalten sollen. Menschen mit Behinderungen, die eine Arbeit auf dem freien Arbeitsmarkt gefunden haben, geniessen besonderen Kündigungsschutz. Sie haben auch Anspruch auf Unterstützung bei der Anpassung ihres Arbeitsplatzes an ihre besonderen Bedürfnisse. Für Menschen, die in Werkstätten für Behinderte arbeiten, geht es um die besonderen Rechte, die sie an ihrem Arbeitsplatz haben. Aber auch in strafrechtlichen Verfahren spielt Behinderung bisweilen eine wichtige Rolle. Opfer sexueller Gewalt müssen oft die Erfahrung machen, dass ihnen nicht geglaubt wird. Wenn sie noch im Heim leben sind sie zudem dem Täter manchmal noch ausgesetzt. Bei Behinderten, die als Täter verdächtigt werden, spielen ebenfalls Glaubwürdigkeitsfragen eine Rolle, es wird aber auch in vielen Fällen um Zurechnungsfähigkeit und Gutachtenprobleme gehen.

Welche Mandate übernehme ich

Ich berate und vertrete in erster Linie Menschen mit Behinderungen oder die Eltern von behinderten Kindern. Auch betreuungsrechtliche Mandate werden von mir vereinzelt übernommen. Ich kann auch als Verfahrenspfleger tätig werden. Dabei ist es mir besonders wichtig, nach Möglichkeit auch Menschen, die einen Betreuer für Rechtsangelegenheiten haben, in die Beratung einzubeziehen.

Das Beratungsangebot meiner Kanzlei richtet sich selbstverständlich auch an Menschen, die sich nicht in Lautsprache verständigen können. Dafür kooperiere ich mit Gebärdendolmetschern und Gebärdendolmetscherinnen.

Ich werde gerne auch für Selbsthilfegruppen, Organisationen und Verbände tätig: Sei es, dass ich Sie als ausgelagertes Justitiariat umfassend berate und in rechtlichen Angelegenheit vertrete oder dass ich angesichts neuer Gesetzgebungsvorhaben Gutachten oder Stellungnahmen verfasse. Ich kann Sie als Anwalt beispielsweise auch im Rahmen einer Verbandsklage vor Gericht vertreten oder Verhandlungen mit Sozialleistungsträgern für Sie führen. oder mich an der Konzeption eines Vorstoßes für verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen beteiligen.

Auf der folgenden Seite finden Sie einige Szenarien, in denen ich Ihnen als Anwalt zur Seite stehen kann. Es sind aber nur Beispiele - wenn Sie ein Anliegen haben, bei dem Sie sich nicht sicher sind, ob es in dieses Rechtsgebiet fällt, wenden Sie sich trotzdem an mich. Sollte ich Ihnen nicht selbst weiterhelfen können, kann ich Ihnen helfen eine Spezialistin oder einen Spezialisten für Ihr Problem zu finden.