Szenarien Medizinrecht
Hier finden Sie Sie einige Szenarien aus dem Medizinrecht, in denen ich Ihnen als Anwalt zur Seite stehen kann. Es sind aber nur Beispiele - wenn Sie ein Anliegen haben, bei dem Sie sich nicht sicher sind, ob es in dieses Rechtsgebiet und meine Kompetenz fällt, wenden Sie sich trotzdem an mich. Sollte ich Ihnen nicht selbst weiterhelfen können, kann ich Ihnen helfen eine Spezialistin oder einen Spezialisten für Ihr Problem zu finden.
- Ein Arzt hat während der Operationen einen Fehler gemacht. Sie sind dadurch geschädigt worden. Jetzt wollen sie Schmerzensgeld haben. Außerdem wollen Sie Schadenersatz bekommen, denn Sie konnten acht Wochen lang nicht arbeiten und mussten jemanden bezahlen, der für Sie kocht, sauber macht und einkauft.
- Ihr Vater wurde operiert. Die Chirurgin hat während der Operation nichts falsch gemacht. Aber Ihr Vater kann trotzdem nicht mehr gehen. Dass das passieren kann, hat ihm vor der Operation niemand gesagt. Ihr Vater hätte sich auch nicht operieren lassen, wenn er gewusst hätte, wie gefährlich der Eingriff ist. Jetzt wollen Sie wissen, ob er Anspruch auf Schmerzensgeld hat.
- Sie sind Gynäkologin und werden verklagt, weil Sie im Verlauf einer Schwangerschaft nicht dringlich genug vor einer möglichen Behinderung des Fetus gewarnt bzw. das Risiko einer Behinderung zu niedrig veranschlagt haben sollen.
- Sie sind Arzt und wollen, eventuell zusammen mit Ihrem Berufsverband, gegen eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Behandlungsrichtlinie vorgehen.
- Sie haben Multiple Sklerose und erhebliche Schmerzen, die schwer zu bekämpfen sind. Ihr Arzt behandelt sie mit dem Cannabis-Produkt "Dronabinol" sehr erfolgreich, die Kasse weigert sich aber, die Kosten für diese teure Behandlung zu übernehmen, weil das Medikament in Deutschland nicht zur Behandlung von Multipler Sklerose zugelassen ist. Sie wollen gegen diesen Bescheid vorgehen.
- Sie sind Polizeibeamtin in Baden-Württemberg. Ihr fünfjähriger Sohn leidet an einer seltenen, aber sehr schweren Hauterkrankung, für die es keine anerkannte Therapie gibt. Die Beihilfe des Landes Baden-Württemberg will die Kosten für die sehr teure, aber erfolgreiche Behandlung nicht übernehmen und argumentiert damit, dass die Behandlung nicht wissenschaftlich anerkannt ist.
- Sie wollen eine Patientenverfügung entwerfen, die auch sicherstellen soll, dass im Fall einer Psychose Ihre Behandlungswünsche respektiert werden.
- Ihr Bruder ist schwer erkrankt. Er hat Ihnen vorher noch eine Vollmacht gegeben, dass Sie für ihn Entscheidungen über seine Behandlung treffen können. Die Klinikärzte wollen aber nicht mit Ihnen über die Behandlungsmöglichkeiten reden, weil sie Ihre Vollmacht nicht akzeptieren.
- Sie sind transsexuell und wollen, dass die Krankenkasse die erforderlichen geschlechtsangleichenden Operationen bezahlt. Die Kasse weigert sich aber, die Kosten in der Klinik zu übernehmen, für die Sie sich entschieden haben oder sie verlangt, dass Sie eine längere Psychotherapie vor der Operation durchführen, obwohl Sie schon ein psychiatrisches Gutachten vorweisen können.
- Sie sind ein Behindertenverband und möchten im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens z.B. zur Präimplantationsdiagnostik oder zu Gentests im Rahmen von Versicherungsverträgen ein rechtliches Gutachten haben, das Auskunft über die Auswirkungen von geplanten Neuregelungen in der Praxis gibt und internationale Erfahrungen mit bestimmten Regelungen und deren Vereinbarkeit mit den Grundrechten einbezieht.