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Schadensersatzrecht

| Szenarien |

Oftmals sind Schadensersatzansprüche die Folge schlecht oder gar nicht erfüllter Verträge. Sie können sich aber auch nach Straftaten, Verkehrsunfällen oder beispielsweise Persönlichkeitsrechte verletzenden und schädigenden Veröffentlichungen in den Medien ergeben. Schadenersatz soll materielle Schäden ausgleichen.

Nachweis der Verursachung des Schadens

Zuerst einmal muss aber nachgewiesen werden, von wem und wodurch der Schaden tatsächlich verursacht wurde. Das kann bisweilen äußerst schwierig sein, weil beispielsweise die genaue Wirkungsweise von chemischen Substanzen, die in Produkten enthalten sind, nicht immer genau bekannt ist und nachvollzogen werden kann. Hier greifen bei einigen Produkten, beispielsweise Arzneimitteln, mittlerweile Beweiserleichterungen. Musste ein durch Arzneimittel geschädigter Patient früher beweisen, dass das Medikament die Schädigung hervorgerufen hat, etwa durch Verunreinigung der Wirkstoffe, reicht es jetzt aus, wenn er nachweisen kann, dass die Schädigung durch das Medikament "grundsätzlich möglich" ist. Der volle Beweis, dass das Medikament die alleinige Ursache war, ist nicht mehr notwendig. Nach dem neuen Schadensersatzrecht muss jetzt der Pharmahersteller nachweisen, dass Schädigung des Patienten nicht durch sein Medikament, sondern durch falsche Verschreibung oder andere Einflüsse oder Vorerkrankungen verursacht wurde.

Schadenshöhe

Auch wenn der Nachweis gelingt, dass ein Schaden durch ein bestimmtes Produkt oder ein bestimmtes Verhalten verursacht worden ist, ist damit aber noch nicht geklärt, was genau der Schaden ist und in welchem Umfang er zu ersetzen ist. Am Beispiel: Ist die Haushaltshilfe, die sich jemand nimmt, weil er mit der verletzten Hand nicht einkaufen und kochen kann, ein erstattungsfähiger Schaden? Und muss der Schädiger die Kosten voll übernehmen, auch wenn der Geschädigte vorher gar nicht selbst gekocht hat? Neben dem Schadensersatz gibt es auch das Schmerzensgeld, das Schäden ausgleichen soll, die sich nicht ohne weiteres in Geld bemessen lassen.

Bessere Rechtsstellung Geschädigter

Gesetzliche Änderungen haben in den letzten Jahren die Rechtsstellung der Geschädigten im Schadensersatzrecht gestärkt. In diesem Zusammenhang wurden auch erweiterte Möglichkeiten geschaffen, Schmerzensgeld zu fordern. Vor allem ist jetzt nicht mehr Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch, dass der Schaden schuldhaft von jemandem herbeigeführt wurde. Auch die Haftungshöchstgrenzen bei Gefährdungshaftung sowie die Beweislastverschiebungen bei bestimmten Haftungstatbeständen haben die Situation der Geschädigten verbessert.

Probleme bei der Rechtsdurchsetzung

Verfahren in diesem Bereich können dennoch sehr aufwendig und langwierig sein. Eine außergerichtliche Einigung ist deswegen oft zu bevorzugen. Angesichts der schwierigen rechtlichen und tatsächlichen Probleme, ist es im Schadensersatzrecht sinnvoll, frühzeitig anwaltlichen Beistand zu suchen. Das gilt auch, weil auf der Gegenseite oftmals Versicherungen stehen, die eine eigene, mit der Materie vertraute Rechtsabteilung haben. Die Hinzuziehung eines eigenen Anwalts kann auch verhindern, dass ein Vergleich ungünstig ausfällt oder Schadenspositionen nicht ersetzt werden, weil der Geschädigte nicht weiß, dass er bestimmte Ansprüche geltend machen kann.