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Strafrecht

| Szenarien |

Im Strafrecht tritt der Staat dem oder der Einzelnen mit seinem Strafanspruch entgegen. In den letzten Jahren werden dabei immer mehr unerwünschte Verhaltensweisen als Straftatbestände ausgestaltet: Die Manipulation von Auto-Tachometern ist ein aktuelles Beispiel. Auch in anderen Bereichen, vor allem im Wirtschaftsleben oder im Bereich des Internets, nimmt das Bemühen zu, über Androhung und Durchsetzung von Strafe Verhaltensänderungen herbeizuführen.

Kontrolldichte nimmt zu

Aber auch das Arsenal an Maßnahmen, das der Staat für die Strafverfolgung einsetzen kann, ist groß und wächst ständig. Telefonüberwachung, so genannte Onlinedurchsuchungen in den Rechnern des Beschuldigten, Überwachung Verdächtigter mit Hilfe von GPS-Systemen und Kennzeichenlesegeräten, Abgleich von genetischen Daten mit Spuren vom Tatort, direkter Zugriff auf Kontodaten.

Dass die Gesellschaft dadurch im Allgemeinen sicherer wird, kann mit guten Gründen bezweifelt werden. Für Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, erscheint es jedenfalls ratsam, sich frühzeitig eines anwaltlichen Beistandes zu versichern.

Verteidigung vor der Hauptverhandlung

Auch wenn die Verteidigungsmöglichkeiten und -rechte im Ermittlungsverfahren unzureichend ausgestaltet sind, besteht hier doch bisweilen die Möglichkeit falschen Verdächtigungen zu begegnen. Vor allem aber muss verhindert werden, dass in diesem frühen Stadium des Verfahrens Fakten geschaffen werden, die sich in einer eventuellen späteren Hauptverhandlung nur noch schwer korrigieren lassen.

In manchen, insbesondere in wirtschaftsrechtlichen Bereichen ist es auch sinnvoll, sich schon weit im Vorfeld präventiv beraten zu lassen, um bereits der Einleitung eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens vorzubeugen. Denn selbst wenn am Ende ein Verfahren eingestellt werden sollte oder ein Freispruch erfolgte, sind Imageschäden und die immateriellen Folgen eines Strafverfahrens kaum je wirklich auszugleichen.

Nebenklage und Beistand für Geschädigte

Ich vertrete aber nicht nur als Täterinnen und Täter verdächtigte Personen, sondern berate auch die Geschädigten von Straftaten und engagiere mich für sie. Bisweilen ist die Frage zu klären, ob eine Strafanzeige überhaupt sinnvoll ist, da ein Strafverfahren nicht nur den Beschuldigten belasten kann, sondern in besonderem Maße auch Geschädigte, die als Zeugen auftreten und sich mit den Geschehnissen erneut konfrontieren lassen müssen. Wenn sich Verletzte entscheiden, ein Strafverfahren anstrengen zu wollen, ist es oft hilfreich, einen Anwalt als Beistand zu haben oder im Verfahren, sofern das möglich ist, durch den Beitritt als Nebenklägerin oder Nebenkläger eine aktive Rolle einnehmen zu können. Das gilt vor allem in Verfahren, in denen die Täter Amtsträger sind oder sich, beispielsweise in Institutionen als Pfleger, Ärztinnen oder Erzieher in Machtpositionen befinden. Auch wenn seitens der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs ins Gespräch gebracht wird, kann ich prüfen, ob es sinnvoll ist, sich darauf einzulassen.

Außerdem kann ich dafür sorgen, dass Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz oder zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter bzw. die Täterin oder deren Versicherung durchgesetzt werden. Aufgrund meiner Erfahrungen im Behinderten- und Sozialrecht kann ich zudem Unterstützung geben, wenn aufgrund der Folgen der Straftat Heilbehandlungen oder Pflege erforderlich sind und um deren Ausmaß und Durchführung gestritten wird.

Sexualdelikte

Als Zeugenbeistand und in Nebenklagedelikten bin ich vor allem tätig, wenn es um Verstöße gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen geht. Ich vertrete aber auch andere durch Gewaltdelikte oder durch Vermögensdelikte geschädigte Menschen.

Strafverteidigung, EU- und internationales Strafrecht

Im Bereich der Strafverteidigung liegen mein Schwerpunkt und meine Interessen im Bereich des Strafrechts mit Bezug auf die EU und auf das internationale Strafrecht. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, aber auch Subventionsbetrugsdelikte, die häufig einen europarechtlichen Bezug haben. Ich interessiere mich auch für Verfahren, in denen es um komplexe, durch wissenschaftliche Gutachten zu erhellende Kausal- und Zurechnungszusammenhänge geht.

Medienstrafrecht

Außerdem befasse ich mich, nicht zuletzt aufgrund meiner langjährigen journalistischen Erfahrung, mit Medienstrafrecht. Dazu zählen Delikte im Internet, Verstöße gegen Geheimhaltungsvorschriften oder der Vorwurf der Begünstigung. In diesem Bereich liegen meine Erfahrungen und Interessen aber auch in der Beratung, beispielsweise zur Absicherung von Recherchen gegen polizeiliche Ermittlungen, um einen optimalen Schutz von Informantinnen und Informanten sicherzustellen oder um die strafrechtliche Relevanz von Veröffentlichungen zu klären. Ich habe außerdem Erfahrung im strafprozessualen Bereich und im Strafvollzugsrecht. Das kann beispielsweise von Vorteil sein, wenn es darum geht, Interviews mit Untersuchungs- oder Strafgefangenen oder ein Besuchsrecht durchzusetzen.