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Medizinrecht

| Szenarien |

Medizinrecht umfasst ein breites Spektrum von Rechtsgebieten aus dem Zivilrecht, dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht. Besondere Bedeutung hat das Arzthaftungsrecht. Aber auch das Berufsrecht der Heilberufe, Krankenhausrecht und Arzneimittelrecht sind wichtige Teilgebiete. Darüber hinaus können Fragen des Datenschutzes, des Sozialversicherungsrechts und des Beihilferechts für Beamte Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sein. Eine wichtige Rolle in meiner Kanzlei spielt auch die Kostenübernahme von Therapien, die nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen anerkannt sind. In diesen Fällen des so genannten Off-Label-Use, der Außenseitertherapien oder der Behandlung extrem seltenen Krankheiten, wandelt sich die Rechtsprechung der Sozialgerichte gerade, so dass hier mittlerweile in einigen Fällen Erfolgsaussichten für Verfahren bestehen, die noch vor kurzem praktisch aussichtslos erschienen.

Rechtliche Auswirkungen der Ökonomisierung

Die Bemühungen, die Ausgaben für die Krankenversorgung zu begrenzen haben in den letzten Jahren zu erheblichen Verteilungskämpfen im öffentlichen Gesundheitswesen geführt, die auch erhebliche rechtliche Auswirkungen haben. Ein sichtbarer Ausdruck davon sind beispielsweise Verfahren nach Wirtschaftlichkeitsprüfungen um Honorarkürzungen oder, im Extremfall, Strafverfahren gegen Ärzte wegen Abrechnungsbetruges. Aber auch gerichtliche Auseinandersetzungen um die Ermächtigung von Krankenhausärzten ambulante Leistungen zu erbringen oder der Streit um die Bindungswirkung von evidenzbasierten Behandlungsrichtlinien sind eng mit der zunehmenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens verknüpft. Die Ökonomisierung führt auch dazu, dass Kliniken und Ärzte knapper kalkulieren, was durch fehlerhafte Organisation dann auch zur Schädigung von Patienten führen kann.

Medizinethik und Recht

Parallel dazu haben andere Entwicklungen haben das Medizinrecht in den letzten Jahren erheblich beeinflusst. Für meine Arbeit sind hier insbesondere die Auswirkungen der bioethischen Debatte über Sterbehilfe, klinische Forschung an Kindern und nichteinwilligungsfähigen Patienten, über Patientenverfügungen und den Stellenwert der Aufklärung und Arzneimittelforschung, sowie über die Ausweitung der genetischen Diagnostik zu nennen. Neue technische Möglichkeiten und ein Umbruch der ethischen Wertvorstellungen in der Gesellschaft führen auch zu veränderten rechtlichen Bewertungen, beispielsweise was die Zulässigkeit von Gentests angeht. Aber auch die Möglichkeit den Abbruch medizinischer Behandlungen vorab zu verfügen oder die Reichweite von Haftungsnormen werden heute anders beurteilt, als vor 15 Jahren.

Welche Mandate übernehme ich

Ich vertrete im Medizinrecht vor allem Patienten, aber auch Ärzte oder Berufsverbände, Selbsthilfegruppen oder Patientenschutzorgansationen. In vielen Fällen ist es wichtig, Verständnis für medizinische Fachfragen zu haben und medizinische Sachverhalte zu recherchieren. Hier helfen mir meine guten Kontakte und meine langjährige Erfahrung als Wissenschaftsjournalist. Mein besonderes Interesse gilt der Verknüpfung von ethischen und rechtlichen Fragestellungen, wie sie bisweilen im Haftungsrecht eine Rolle spielt, aber auch in Auseinandersetzungen um Kostenübernahmen oder Behandlungsbegrenzungen zu beobachten ist.

Auf der folgenden Seite finden Sie einige Szenarien, in denen ich Ihnen als Anwalt zur Seite stehen kann. Es sind aber nur Beispiele - wenn Sie ein Anliegen haben, bei dem Sie sich nicht sicher sind, ob es in dieses Rechtsgebiet fällt, wenden Sie sich trotzdem an mich. Sollte ich Ihnen nicht selbst weiterhelfen können, kann ich Ihnen helfen eine Spezialistin oder einen Spezialisten für Ihr Problem zu finden.